Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Vom Mietmangel bis zur Nebenkostenabrechnung: wir vertreten Sie in allen Fragen des Mietrechts.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten in Miet- und Wohnungseigentumsverhältnissen. In diesem Bereich geht es nicht immer nur um eine Nebenkostenabrechnung oder einen Mietmangel. Auch die Räumung oder ein Anspruch auf Eigenbedarf sind Themen, die mit Sorgfalt und Kompetenz angegangen werden müssen.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Strafrecht
Vom Diebstahl bis hin zum Totschlag: wir vertreten Sie in allen Belangen des Strafrechts.
Das sehr umfangreiche Rechtsgebiet des Strafrechts gehört zu den immer mehr an Wichtigkeit gewinnenden interdisziplinären Gebieten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden.
Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Vertretung in Bezug auf Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht , Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht etc., zu begegnen, hat unsere Rechtsanwaltskanzlei bereits zu Beginn des Internetzeitalters dieses Rechtsgebiet in sein Portfolio aufgenommen.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Arbeitsrecht
Von der Abmahnung bis zur Kündigung: wir vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Gerade in der heutigen Zeit, wo die Arbeitsplätze rar sind, gewinnt auch das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts für unsere Kunden immer mehr an Bedeutung.
Wer heute eine Anstellung hat, möchte diese ungern aufgeben.
Daher stehen wir Ihnen mit kompetenten Fachanwälten auch in diesem Bereich zur Verfügung. Nicht immer geht es gleich um eine Kündigung. Vielleicht haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Ihren Arbeitsvertrag grundsätzlich prüfen lassen.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Erbrecht
Von der Beratung zur Erstellung eines Testamentes bis zum Todesfall und dessen Abwicklung: wir vertreten Sie in allen Bereichen des Erbrechts.
Das Erbrecht regelt die Rechte und Pflichten nach einem Sterbefall und die Gestaltungsmöglichkeiten der letztwilligen Verfügung.
In diesem Bereich geht es nicht immer nur um den Todesfall an sich, sondern auch um die Gestaltung von Testamenten und/oder Fragen rund um die Abwicklung des Nachlasses.
Des Weiteren sind inbesondere Fragen im Bereich Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu bearbeiten, welche mit Sorgfalt und Kompetenz angegangen werden müssen.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Darüber hinaus beraten wir Sie gern auch in folgenden Punkten:
Erbeinsetzung, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Enterbung, Erbenhaftung, Erb- Erbfall, Nachlassregelung, Testamentsvollstreckung, Schenkung, Betriebsnachfolge, Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Anrechnung, Ausgleichung, Wiederverheiratungsklausel, Vermächtnis, ehebedingte Zuwendung, Nießbrauchsvorbehalt, Erbschaftssteuer, Unternehmensnachfolge.
Unsere Schwerpunkte
Unsere weiteren Interessenschwerpunkte
Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf
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Kontaktieren Sie uns unter +49 231 5844001